revolvierendes Akkreditiv

revolvierendes Akkreditiv
Revolving Credit. 1. Begriff: Das r.A. lautet über einen Betrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Akkreditivbegünstigten mehrmals (erneut, wieder auflebend, revolvierend) in Anspruch genommen werden kann, bis ein festgelegter Höchstbetrag erreicht ist.
- 2. Vorkommen: Das r.A. bietet sich als Zahlungsbedingung an, wenn ein Importeur zur Erlangung eines günstigen Einkaufspreises einen Großabschluss mit einem Exporteur tätigt, der die Abnahme der Ware sukzessive über einen längeren Zeitraum verteilt vorsieht. Solche Sukzessivabnahmen kommen v.a. bei Rohstoffeinkäufen vor.
- 3. Zeitliche Gestaltung: Ist im r.A. eine zeitliche Abfolge der revolvierenden Inanspruchnahme des Akkreditivbetrags nicht festgelegt, dann kann der Akkreditivbegünstigte die Akkreditivbeträge innerhalb der Laufzeit des r.A. in beliebiger zeitlicher Verteilung in Anspruch nehmen, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Wenn die Akkreditivbedingungen dagegen eine zeitliche Festlegung vorsehen, ist der Akkreditivbegünstigte bei der Inanspruchnahme der jeweiligen Akkreditivbeträge an die definierten Termine gebunden.
- 4. Betragliche Gestaltung: a) Kumulativ bedeutet im Zusammenhang mit r.A., dass ein revolvierender Betrag, den der Akkreditivbegünstigte nicht bzw. nicht vollständig ausgenutzt hat, dem folgenden Betrag zugeschlagen wird. Bei dieser zeitlichen Gestaltung verfallen somit unausgenutzte Beträge nicht, sondern können nachträglich und unter Beachtung der Rahmenbedingungen des r.A. (Laufzeit, Höchstbetrag etc.) in Anspruch genommen werden.
- b) Nichtkumulativ ist ein r.A., wenn (revolvierende) Beträge, die der Akkreditivbegünstigte nicht bzw. nicht voll ausgenutzt hat, verfallen.
- Vgl. auch  Akkreditiv.

Lexikon der Economics. 2013.

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